11CV hader
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen von "Der Hochzeitschauffeur", nachfolgend auch Auftragnehmer genannt, und betrifft die Anmietung des angebotenen Fahrzeugs Citroen 11CV incl. Chauffeur.

Zustandekommen eines Vertrages

Ein Vertrag kommt zu Stande, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und der mit dem Auftraggeber vereinbarte Gesamtbetrag oder mindestens die Anzahlung in Höhe von 50 % überwiesen wurde. Der Auftraggeber erkennt die Vertragsbedingungen des Auftragnehmers mit der Zahlung des Betrages vorbehaltlos an.

Die Beförderung

Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Der Auftragnehmer hat vor dem Antritt der Fahrt das Recht die Beförderung abzulehnen, wenn beispielsweise durch die Witterung oder aus anderen Gründen eine sichere Personenbeförderung nicht gewährleistet werden kann. Treten während der Fahrt entsprechende Witterungsverhältnisse ein oder treten Mängel am Fahrzeug auf, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Fahrt abzubrechen. Die Entscheidung über einen Fahrtabbruch liegt im Ermessen des Chauffeurs.

Für den Fall eines Fahrtabbruches sorgt der Chauffeur für eine Weiterbeförderung der Fahrgäste zum Zielort. Die Kosten für den Weitertransport mit geeigneten Verkehrsmitteln, beispielsweise Taxen oder Mietwagen, übernimmt der Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat bei solchen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung.
Tritt der Auftragnehmer die Fahrt witterungsbedingt nicht an oder ist wegen eines Defektes am Fahrzeug oder plötzlicher Erkrankung des Chauffeurs der Fahrtantritt unmöglich, wird dem Auftraggeber der entrichtete Mietpreis erstattet.
Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs oder des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des Straßenverkehrs dar, sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. Ein Recht auch auf eine teilweise Erstattung des gezahlten Entgelts ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Den beförderten Personen ist es nicht erlaubt in dem Fahrzeug zu rauchen oder selbst mitgebrachte Speisen oder Getränke zu konsumieren.
Selbst besorgter Blumenschmuck für die Limousine darf nur mit einem guten Saugfuß ( keine Magnetplatten ) befestigt werden und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Blumenschmuck muss für den Fall, dass sich die normale Befestigung ( Saugfuß ) während der Fahrt löst, mit einer weiteren Befestigung (Sicherungsseil, beispielsweise aus Angelschnur) vorne am Fahrzeug gegen wegfliegen gesichert werden.

Verzögerungen

Die Höchstgeschwindigkeiten des eingesetzten Fahrzeuges mit Fahrgästen sind auf Autobahnen 90 km/h , auf Landstraßen 80 km/h und mit Blumenschmuck 40 km/h. Die Fahrt mit Blumenschmuck auf der Autobahn ist somit ausgeschlossen. Bei der Preisgestaltung sind diese Höchstgeschwindigkeiten berücksichtigt. Ebenso Wartezeiten zum Ein- und Aussteigen und die Wartezeiten für Trauungszeremonien oder Fototermine. Mehrkosten durch vom Auftraggeber oder den Fahrgästen hervorgerufene Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Auftragnehmer zur Nachforderung der durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden des Auftragnehmers. Der Chauffeur hat die Fahrgäste oder den Auftraggeber auf entstehende Verzögerungen hinzuweisen.

Preise

Für die ersten drei Stunden werden jeweils 130.- EUR, für jede weitere Stunde jeweils 100,- EUR berechnet. Aufgrund der steigenden Energiepreise wird nach Art der Strecke evtl. ein Benzinkostenzuschlag erhoben. Die Fahrten werden im Rahmen eines Nebengewerbes durchgeführt. Daher wird keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungsbetrag erhoben. Mehrwertsteuer ist daher auch nicht ausweisbar.

Zusatzleistungen wie z.B. Besorgung und Befestigung des Blumenschmuckes werden entsprechend extra berechnet. Berechnet wird grundsätzlich die Zeit ab / bis Garage. Im Mietpreis enthalten sind der Chauffeurlohn, die gefahrenen Kilometer und der Kraftstoff.

Nutzen der Auftraggeber oder die Fahrgäste vereinbarte Leistungen nicht, obwohl diese vom Auftragnehmer angeboten werden, ist der Auftraggeber nicht berechtigt Minderung zu verlangen. In den Fahrpreisen sind keine Fährgebühren, Maut - oder Parkgebühren enthalten. Sollten während des Fahrauftrages Kosten dieser oder ähnlicher Art anfallen, vergütet der Auftraggeber, ersatzweise einer der Fahrgäste, diese dem Auftragnehmer am Ende der Fahrt in angefallener Höhe.

Sollte die Fahrt auf Grund gesetzlich geltender Pandemiebestimmungen nicht stattfinden können, werden die geleisteten Zahlungen an den Auftraggeber zurück erstattet.

Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Mietpreis ist vor dem Antritt der Fahrt in voller Höhe zu zahlen. Bei einer Überschreitung der Mietzeit ist für jede angefangene halbe Stunde der Preis für eine Stunde, mindestens aber 100.- EUR in bar bei dem Chauffeur gegen Quittung zu entrichten. Wartezeiten werden wie Fahrzeiten vergütet. Die gebuchte Limousine wird mit der Buchung für den Auftrag vorgemerkt. Die Reservierung erfolgt mit dem Tag, an dem der Gesamtbetrag oder mindestens die Anzahlung in Höhe von 50% auf das Konto des Auftragnehmers überwiesen wurde. Bis zum Eingang des Betrages (Zahlung) ist der Auftragnehmer berechtigt das Fahrzeug anderweitig zum selben Termin anzubieten. Soll das Fahrzeug für den gewünschten Termin anderweitig gebucht werden, hat der Auftragnehmer unverzüglich mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten. Auch bei einer ggf. bereits erfolgten Zahlung kann der Auftragnehmer das Fahrzeug anderweitig vermieten, wenn der Zahlungseingang nicht spätestens 10 Tage nach dem Tag der Auftragserteilung oder 3 Tage nach dem Rücksprachetag erfolgt ist.

Der Auftraggeber hat ein eventuell verspätet eingehendes Entgelt unverzüglich zurück zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages beim Auftragnehmer an.

Stornierungen

Stornierungen der bestellten Fahrt werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt sind, mündliche oder fernmündliche Stornierungen nur dann, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind. Stornierungen bis 6 Wochen vor dem Antritt der Fahrt sind kostenfrei, sofern vom Auftraggeber ein wichtiger Grund für die Stornierung genannt wird und dem Auftragnehmer eine andere Buchung der Limousine für den vorgesehenen Termin möglich ist. Trifft dies nicht zu, wird eine Bearbeitungsgebühr von 100.- EUR einbehalten. Bei Stornierungen bis einschließlich 14 Tage vor dem Antritt der Fahrt werden 50 % des vereinbarten Entgelts einbehalten. Bei Stornierungen bis 8 Tage vor dem Antritt der Fahrt werden 80 % des für die Fahrt vereinbarten Entgelts, bei späteren Stornierungen bis einen Tag vor dem Buchungstag werden 90 % des für die Fahrt vereinbarten Entgelts als Aufwandsentschädigung einbehalten. Bei Nichtantritt der Fahrt durch den Auftraggeber oder Stornierungen am Tag des Fahrttermins hat der Auftragnehmer Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt. Nicht in den Tarif- oder Preislisten enthaltene oder bei Zulieferern bereits bestellte und nicht mehr stornierbare Sonderleistungen berechnet der Auftragnehmer.
unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung in voller Höhe. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Eingang beim Auftragnehmer an. Bei mündlichen oder fernmündlichen Stornierungen kommt es auf den Eingang an, den der Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Stornierungen per SMS oder e-mail werden wie fernmündliche Stornierungen bearbeitet. Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht einen niedrigeren Aufwendungsersatz nachzuweisen.

Rücktritt

Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt als Folge witterungsbedingter Einflüsse, höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder anderer Gründe, die eine sichere Personenbeförderung mit dem verwendeten Fahrzeug aus Sicht der Verantwortlichen bei "Der Hochzeitschauffeur" nicht gewährleisten, unmöglich wird oder der Auftraggeber oder einer der Fahrgäste eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere dann, wenn vereinbarte Zahlungen nicht geleistet bzw. nicht rechtzeitig geleistet sind.

Haftung

Der Auftragnehmer hat für Personen- und Sachschäden eine Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden allgemeinen Versicherungsbedingungen abgeschlossen.

Wegen der Seltenheit bzw. der Einmaligkeit des eingesetzten Fahrzeuges schließt der Auftraggeber bei Personal- oder Fahrzeugausfällen, die zur Nichterfüllung des Vertrages führen oder einem Rücktritt des Auftragnehmers vom Vertrag Schadenersatzansprüche jeglicher Art wegen Nichterfüllung aus.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz des Schuldners zuständige Gericht.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der rechtlich unwirksamen Bestimmung tritt die rechtlich wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der rechtlich unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Haftungsausschluß

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